Jedes Einkommen aus Immobilien in Großbritannien muss vom Vermieter einmal im Jahr der HMRC gemeldet werden. Diese Meldung oder Steuererklärung ist immer erforderlich, unabhängig davon, ob ein Profit oder Überschuss durch die Vermietungsaktivitäten erwirtschaftet wurde oder nicht. Dazu wird von Einzelpersonen, Partnerschaften, Treuhändern und Unternehmen ein jährlicher “Self Assessment Tax Return” abgegeben, also eine Steuererklärung, in der diese ihre Steuerschuld im jeweiligen Zeitraum selbst einschätzen.

F.
Was ist der letzte Abgabetermin für jährliche Steuererklärungen in Großbritannien?
A.
Für Einzelpersonen und Partnerschaften muss die jährliche Steuererklärung bis spätestens 31. Januar des Jahres eingereicht werden, das dem Jahr der Steuererklärungsperiode folgt. Für Unternehmen fällt der Terminschluss 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres.