Die Verpflichtung, Mehrwertsteuer oder VAT auf Mieteinnahmen
zu zahlen, besteht, wenn die aktuellen oder früheren Eigentümer des Gebäudes beschlossen haben, das Gebäude entsprechend zu versteuern. Die Mehrwertsteuer auf diese Mieteinnahmen muss in diesem Fall vierteljährlich gemeldet und innerhalb von 30 Tagen nach Quartalsende an die HMRC abgeführt werden, gegebenenfalls unter Abzug der gesetzlich geltend zu machenden VAT-Kosten.

F.
Gibt es Strafen oder Bußgelder, wenn die vierteljährlichen VAT Erklärungen oder die Zahlung der ausstehenden Steuer zu spät bei der HMRC eintreffen?
A.
Ja. Diese Strafen gibt es; sie sind als“Default Surcharge” bekannt. Wenn eine Erklärung zu spät eintrifft, schickt die HMRC eine Versäumnismeldung (Default Notice). Jede weitere Versäumnis in derselben Versäumnisperiode oder Default Period (normalerweise 12 Monate vom ersten Versäumnis) zieht ein Bußgeld zwischen 2% und 15% der zu zahlenden Steuer nach sich.